AMIRA ESCORTS – High Class Escort MünchenDEEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Amira Consulting UG (haftungsbeschränkt), Tal 44, 80331 München, die unter dem Marken- und Geschäftsnamen AMIRA ESCORTS auftritt. Die Agentur verfügt über die Erlaubnis gemäß § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), erteilt durch die Landeshauptstadt München – Kreisverwaltungsreferat. Gegenstand des Vertrages mit der Agentur ist ausschließlich die Vermittlung. Die Escorts sind selbständig tätig, legen ihr Honorar selbst fest und entscheiden allein über Art und Umfang der Begleitung.

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vermittlungsverträge zwischen der Amira Consulting UG (haftungsbeschränkt), Tal 44, 80331 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 311663, handelnd unter der Marke „AMIRA ESCORTS“ (nachfolgend „Agentur“), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Die Leistungen der Agentur richten sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind.

§ 2 Leistungsgegenstand / Rolle der Agentur

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Vermittlung einer zeitlich befristeten, entgeltlichen gesellschaftlichen Begleitung (z. B. Dinner, Event, Reise, Hotelbesuch) durch eine selbständig tätige Begleitperson (nachfolgend „Escort“) an den Kunden.

Die Escorts erbringen ihre Dienstleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als selbständige Unternehmerinnen. Sie sind weder Angestellte noch Erfüllungsgehilfen der Agentur.

Das vereinbarte Honorar ist die Vergütung für die vereinbarte gemeinsame Zeit und die Begleitung. Ab einer Dauer von drei Stunden besteht keine Wahl zwischen zwei Date-Arten mehr; für die jeweils gebuchte Dauer gilt dann ein einziges Honorar. Alle Leistungen, die die jeweilige Escort anbietet, sind darin enthalten, ohne dass daraus ein Anspruch auf eine bestimmte Leistung folgt. Etwaige über die Begleitung hinausgehende Absprachen bleiben ausschließlich der freien und einvernehmlichen Entscheidung der beteiligten volljährigen Personen vorbehalten.

Die Entscheidung über Art und Umfang jeder Begleitung liegt allein bei der Escort. Sie entscheidet in jeder Situation selbst und neu, sie muss eine Entscheidung nicht begründen, und eine frühere Buchung begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Verlauf eines späteren Termins. Angaben auf der Website beschreiben, wie eine Dame üblicherweise arbeitet; sie sind keine Zusage und kein Leistungsversprechen.

Das Honorar bemisst sich nach der gebuchten Zeit. Entscheidet sich die Escort während eines Termins gegen einzelne Leistungen, ändert das am Honorar nichts, da sie die vereinbarte Zeit zur Verfügung stellt. Hat der Kunde jedoch bei einer Buchung von 1,5 oder 2 Stunden das reguläre Date gegen Aufpreis gewählt und entscheidet sich die Escort vor Ort gegen das reguläre Date, schuldet er nur das Honorar des Kennenlern-Dates; der Aufpreis wird ihm erstattet. Beendet die Escort das Date vorzeitig, gilt § 11.

§ 3 Vertragsschluss & verbindliche Buchungsbestätigung

Buchungsanfragen des Kunden per Telefon, WhatsApp, SMS, E-Mail oder Kontaktformular stellen eine unverbindliche Aufforderung an die Agentur dar, ein Vermittlungsangebot zu unterbreiten.

Ein Vermittlungsvertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung der Agentur in Textform (E-Mail, WhatsApp, SMS) oder durch eine ausdrückliche telefonische Zusage der Agentur zustande. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Buchung für beide Seiten verbindlich.

Neukunden können vor der ersten Buchung um einen kurzen telefonischen Erstkontakt sowie – bei besonders jugendlich wirkenden Anfragen – um Vorlage einer Ausweiskopie zur Altersprüfung gebeten werden. Kommt der Kunde dieser Bitte nicht nach, kann die Agentur die Vermittlung ablehnen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Damit ein Date wie geplant beginnen kann, benötigen wir vom Kunden rechtzeitig und zutreffend einige Angaben:

  • den Buchungsnamen oder ein Pseudonym,
  • die Anschrift des Treffpunkts — Hotel, Restaurant oder Privatadresse,
  • bei einem Hotelbesuch die Zimmernummer, spätestens 60 Minuten vor Beginn,
  • einen Weg, auf dem der Kunde am Termintag kurzfristig erreichbar ist,
  • Hinweise zu Anlass, Dresscode oder besonderen Rahmenbedingungen.

Eine Telefonnummer ist dafür nicht zwingend. Der Kunde wählt selbst, ob er per Telefon, WhatsApp oder E-Mail erreichbar ist; entscheidend ist allein, dass er kurz vor und während des Termins antworten kann, falls es eine Rückfrage gibt. Ein Vorname oder ein Pseudonym genügt, ein Ausweis ist nicht erforderlich.

Der Kunde sorgt dafür, dass die Escort den Treffpunkt diskret erreichen kann, ohne an Rezeption oder Concierge angesprochen zu werden, und dass die Hausordnung des Hotels oder Veranstalters gewahrt bleibt. Wir bitten außerdem darum, dem Termin nüchtern zu begegnen.

Fehlen Angaben oder treffen sie nicht zu und kann das Date deshalb nicht oder nur verspätet beginnen, gelten die Regelungen zu Wartezeiten, Stornierung und No-Show entsprechend.

§ 5 Anfahrt & Reisekosten

Jede Escort hat eine Homebase, die auf ihrem Profil ausgewiesen ist. Innerhalb ihrer Homebase und des auf ihrem Profil genannten Umkreises fallen in der Regel keine gesonderten Anfahrtskosten an. Maßgeblich ist stets die Angabe auf dem Profil der jeweiligen Escort: Dort ist angegeben, welches Gebiet sie ohne Reisekosten erreicht und ob sie hiervon abweicht, etwa weil sie kein eigenes Auto fährt.

Für Dates außerhalb der Homebase werden Reisekosten nach der folgenden Staffel berechnet. Maßgeblich ist die einfache Strecke ab der Homebase der Escort.

bis 50 km: 50 € bis 100 km: 100 € bis 150 km: 150 € bis 200 km: 200 €

Ab 200 Kilometern werden die Reisekosten vor der Buchung individuell vereinbart. Je nach Ziel und Termin können neben der Fahrt oder dem Flug auch Transfers und eine Übernachtung hinzukommen.

Mit verbindlicher Buchungsbestätigung werden die vereinbarten Reisekosten zusammen mit dem Honorar geschuldet und sind spätestens zu Beginn des Dates in bar an die Escort zu übergeben, soweit sie nicht bereits als Vorauszahlung geleistet wurden.

§ 6 Wartezeiten

Die vereinbarte Dauer des Dates beginnt zum vereinbarten Startzeitpunkt zu laufen, unabhängig davon, ob der Kunde pünktlich erscheint bzw. die Zimmernummer rechtzeitig übermittelt.

Eine Wartezeit von bis zu 15 Minuten wird der Escort ohne Entschädigung zugemutet. Verzögert sich der Beginn des Dates aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, um mehr als 15 Minuten, geht die weitere Wartezeit vollständig zulasten der gebuchten Dauer.

Erscheint der Kunde bis 30 Minuten nach dem vereinbarten Startzeitpunkt nicht oder ist er nicht erreichbar, gilt das Date als No-Show im Sinne des § 11, sofern die Agentur bzw. die Escort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

§ 7 Honorar, Fälligkeit & Zahlungsarten

Die Höhe des Honorars richtet sich nach der vereinbarten Dauer, bei Buchungen von 1,5 und 2 Stunden zusätzlich nach der gewählten Date-Art (Kennenlern-Date oder reguläres Date). Für Overnight, Reisebegleitung sowie Duo- und Trio-Buchungen gelten die auf der Website ausgewiesenen Honorare. Die aktuellen Honorare sind unter „Honorare“ sowie in den jeweiligen Profilen einsehbar.

Das Honorar ist mit Beginn des Dates in voller Höhe fällig. Es ist der Escort in bar in einem unverschlossenen Umschlag unmittelbar zu Beginn des Treffens diskret zu übergeben. Nebenkosten (Speisen, Getränke, Eintritte, Tickets, Reise- und Übernachtungskosten) trägt der Kunde und begleicht diese unmittelbar vor Ort.

Auf Wunsch und nach vorheriger Absprache sind weitere Zahlungsarten möglich: Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay und PayPal. Bei allen Zahlungsarten außer Barzahlung, SEPA-Überweisung und Echtzeitüberweisung fällt eine Bearbeitungspauschale von 5 % des Zahlungsbetrages an. Barzahlung, SEPA-Überweisung und Echtzeitüberweisung sind immer ohne Zuschlag möglich.

Erfolgt eine Vorauszahlung am Tag des Termins, muss sie per Echtzeitüberweisung eingehen, damit der Termin rechtzeitig verbindlich wird.

Verlängerungen des Dates sind nach Rücksprache mit der Escort möglich; das entsprechende Zusatzhonorar ist zu Beginn der Verlängerung in bar zu übergeben.

Soweit eine Zahlung nicht unmittelbar vor Ort erfolgt, stellt die Agentur den geschuldeten Betrag in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

Im Verzugsfall ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie für jede weitere Mahnung eine Mahnpauschale von 5 € zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens, insbesondere der Kosten einer berechtigten Rechtsverfolgung und eines beauftragten Inkassodienstes, bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

Die Agentur ist berechtigt, offene Forderungen zum Einzug an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt abzutreten. Solange eine fällige Forderung offen ist, kann die Agentur weitere Buchungen ablehnen oder von einer Vorauszahlung des vollständigen Honorars abhängig machen.

§ 8 Vorauszahlung

Die Agentur ist berechtigt, vor der verbindlichen Bestätigung eine Vorauszahlung zu verlangen.

Diese Vorauszahlung ist keine zusätzliche Zahlung und keine Gebühr. Sie ist ein Teil des Honorars, der vor dem Termin überwiesen wird, und wird vollständig auf das Honorar angerechnet. Der Kunde zahlt dadurch nicht mehr, sondern früher.

Ihre Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Buchung:

  • Dates bis 6 Stunden mit bereits bekannten Gästen: keine Vorauszahlung
  • Dates bis 6 Stunden mit neuen Gästen innerhalb der Homebase der Escort: 100 € im Voraus
  • Dates bis 6 Stunden mit neuen Gästen außerhalb der Homebase: 30 % des Honorars im Voraus, dazu die Reisekosten
  • Dates ab 7 Stunden: 50 % des Honorars im Voraus
  • Duo- und Trio-Buchungen: 50 % des Honorars im Voraus
  • Reise- und Urlaubsbegleitung: 50 % des Honorars im Voraus, dazu die Reisekosten vollständig, da Flug-, Bahn- und Hotelbuchungen vorab und verbindlich erfolgen
  • nach einem Termin, der nicht wahrgenommen oder verspätet storniert wurde: bei der nächsten Buchung das Honorar vollständig im Voraus

Bei kurzfristigen Buchungen, bei Terminen nach 22:00 Uhr, bei Dates außerhalb eines Hotels sowie bei Anreisen von mehr als 15 km außerhalb der Homebase kann die Agentur eine Vorauszahlung auch dann verlangen, wenn die vorstehende Staffel keine vorsieht. Die Höhe beträgt in diesen Fällen höchstens 50 % des Honorars.

Die Vorauszahlung erfolgt per SEPA-Überweisung, Echtzeitüberweisung, PayPal oder Kreditkarte. Erfolgt sie am Tag des Termins, muss sie per Echtzeitüberweisung eingehen. Für Zahlungsarten außer SEPA-Überweisung und Echtzeitüberweisung gilt die Bearbeitungspauschale nach § 7.

Sagt der Kunde rechtzeitig im Sinne von § 10 ab, wird die Vorauszahlung als Guthaben für eine spätere Buchung gutgeschrieben oder auf seinen Wunsch erstattet.

Sagt der Kunde nicht rechtzeitig ab oder nimmt er den Termin nicht wahr, gelten die Stornopauschalen nach § 10 und die Regelungen zum No-Show nach § 11. Die Vorauszahlung wird darauf angerechnet; ein darüber hinausgehender Betrag wird in Rechnung gestellt. Die Höhe der Vorauszahlung begrenzt den geschuldeten Betrag nicht.

Die Agentur kann im Einzelfall auf die Vorauszahlung ganz oder teilweise verzichten.

Die Vorauszahlung wird an die Agentur geleistet. Mit dem Eingang bei der Agentur hat der Kunde seine Zahlungspflicht in dieser Höhe erfüllt; eine nochmalige Zahlung an die Escort ist insoweit nicht geschuldet. Die Abrechnung zwischen Agentur und Escort erfolgt gesondert und ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Termin wird erst nach vollständigem Eingang der Vorauszahlung verbindlich; der Kunde wird über den Eingang unverzüglich informiert.

§ 9 Umbuchung

Eine Umbuchung des Termins (Verschiebung auf einen anderen Zeitpunkt oder Wechsel der gewünschten Escort) ist kostenfrei möglich, sofern die gewünschte Escort zum neuen Termin verfügbar ist und die Umbuchung rechtzeitig erklärt wird. Rechtzeitig ist sie

  • bei Dates bis 6 Stunden bis 24 Stunden vor Beginn,
  • bei Dates von 7 bis 23 Stunden bis 48 Stunden vor Beginn,
  • bei Dates ab 24 Stunden sowie bei Reise- und Urlaubsbegleitung bis 7 Tage vor Beginn.

Erfolgt die Umbuchungsanfrage später oder ist die gewünschte Escort zum neuen Termin nicht verfügbar, wird die Umbuchung als Stornierung des ursprünglichen Termins nach § 10 behandelt.

Bereits gebuchte Reiseleistungen bleiben auch bei rechtzeitiger Umbuchung vom Kunden zu tragen, soweit sie nicht erstattungsfähig sind. Flüge, Bahnfahrten und Hotels werden zu den günstigsten verfügbaren Tarifen gebucht und sind daher in der Regel weder erstattungs- noch umbuchbar. Für den neuen Termin fallen die Reisekosten erneut an.

Eine bereits geleistete Vorauszahlung wird auf den Ersatztermin angerechnet. Sie ist nicht befristet und verfällt nicht; auf Wunsch des Kunden wird sie stattdessen erstattet.

§ 10 Stornierung & Stornopauschalen

Stornierungen sind ausschließlich gegenüber der Agentur per E-Mail, WhatsApp, SMS oder telefonisch zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung bei der Agentur.

Die nachfolgenden Stornopauschalen gelten als pauschalierter Schadensersatz. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

Rechtzeitige Stornierung — es fällt kein Honorar an:

  • Dates bis 6 Stunden: bis 24 Stunden vor Beginn
  • Dates von 7 bis 23 Stunden: bis 48 Stunden vor Beginn
  • Dates ab 24 Stunden sowie Reise- und Urlaubsbegleitung: bis 7 Tage vor Beginn

Spätere Stornierung: 50 % des Honorars.

Hat die Escort die Anreise bereits angetreten oder ist sie am vereinbarten Treffpunkt eingetroffen: 100 % des Honorars zuzüglich der bereits angefallenen Reisekosten. Innerhalb der Homebase der Escort fallen in der Regel keine Reisekosten an.

Reisekosten: Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung trägt der Kunde die bereits angefallenen Reisekosten. Dazu gehören insbesondere Flug- und Bahntickets, Transfers und Hotelkosten, die für eine Reise- oder Urlaubsbegleitung vorab gebucht werden. Diese Buchungen erfolgen zu den günstigsten verfügbaren Tarifen und sind daher nicht erstattungsfähig. Bei einer Stornierung werden die betreffenden Tickets und Buchungen dem Kunden auf Wunsch übertragen, soweit der jeweilige Anbieter dies zulässt.

Eine geleistete Vorauszahlung wird auf die geschuldeten Beträge angerechnet und insoweit einbehalten. Verbleibt ein Überschuss, wird er dem Kunden als Guthaben für eine spätere Buchung gutgeschrieben. Das Guthaben ist nicht befristet; auf Wunsch des Kunden wird es stattdessen erstattet.

Übersteigen die geschuldeten Beträge die geleistete Vorauszahlung, stellt die Agentur den Differenzbetrag in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 11 No-Show, kurzfristige Absage & Abbruch

Erscheint der Kunde ohne vorherige Absage zum vereinbarten Termin nicht oder ist er nicht erreichbar (No-Show), so schuldet er das vollständige vereinbarte Honorar zzgl. angefallener Reisekosten. Eine geleistete Vorauszahlung wird vollständig einbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

Bricht der Kunde das Date nach dem Zusammentreffen mit der Escort ab, ist das vollständige Honorar zzgl. Reisekosten geschuldet.

Abweichend davon gilt: Entscheidet sich der Kunde innerhalb der ersten 15 Minuten nach Beginn des Dates gegen eine Fortsetzung, und ist es bis dahin zu keinen intimen Handlungen gekommen, so beträgt das Honorar lediglich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 € zzgl. Reisekosten. Eine darüber hinaus geleistete Zahlung wird dem Kunden erstattet. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Aufwandsentschädigung ist sofort in bar oder per Echtzeitüberweisung zu leisten.

Die Escort ist berechtigt, das Date jederzeit abzubrechen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält, insbesondere bei:

  • Verstoß gegen die Kondompflicht (§ 32 ProstSchG),
  • erheblichem Alkohol- oder Drogenkonsum,
  • Übergriffigkeit, Nötigung oder Grenzverletzungen,
  • Verletzung der Diskretions- oder Umgehungspflichten,
  • Gefährdung ihrer körperlichen Unversehrtheit oder Würde.

In diesen Fällen bleibt der Anspruch auf das vollständige Honorar sowie auf die Reisekosten bestehen; eine Rückerstattung erfolgt nicht.

Entscheidet sich die Escort aus Gründen, die nicht beim Kunden liegen, gegen die Fortsetzung des Dates, so entsteht kein Honoraranspruch. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich vollständig erstattet, einschließlich gezahlter Reisekosten. Bricht sie das Date zu einem späteren Zeitpunkt ab, wird das Honorar anteilig für die bereits verbrachte Zeit berechnet; der übrige Betrag wird erstattet.

Hat der Kunde bei einer Buchung von 1,5 oder 2 Stunden das reguläre Date gegen Aufpreis gewählt und entscheidet sich die Escort vor Ort gegen das reguläre Date, führt das Date im Übrigen aber fort, so schuldet der Kunde nur das Honorar des Kennenlern-Dates. Der Aufpreis wird ihm unverzüglich erstattet. Die übrige Buchung bleibt davon unberührt.

§ 12 Ersatztermin bei Verhinderung der Escort

Kann die gebuchte Escort den Termin nicht wahrnehmen, gleich aus welchem Grund, wird die Agentur den Kunden unverzüglich informieren und ihm nach Möglichkeit eine gleichwertige alternative Escort anbieten.

Nimmt der Kunde die angebotene Alternative an, gilt der Vertrag zu den ursprünglichen Konditionen mit der neuen Escort fort. Lehnt der Kunde die Alternative ab oder ist keine Alternative verfügbar, wird eine geleistete Vorauszahlung vollständig zurückerstattet.

Kommt keine Alternative zustande und sind dem Kunden dadurch Kosten entstanden, die er nicht mehr abwenden kann — etwa für ein bereits gebuchtes Hotelzimmer oder eine Anreise —, kommen wir ihm bei seiner nächsten Buchung entgegen. Art und Höhe stimmen wir mit ihm persönlich ab. Dieses Entgegenkommen ist freiwillig; auf die Erstattung der Vorauszahlung hat es keinen Einfluss, sie erfolgt in jedem Fall vollständig.

Weitergehende Ansprüche des Kunden – insbesondere auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, entgangenen Genuss oder Schadensersatz – sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Agentur vorliegt.

§ 13 Selbständigkeit, Diskretion & Umgehungsverbot

Die vermittelten Escorts sind ausschließlich selbständig tätig. Das Honorar steht der Escort zu. Es wird zu Beginn des Termins unmittelbar an sie in bar übergeben, soweit es nicht bereits als Vorauszahlung an die Agentur geleistet wurde. Die Agentur erhält für ihre Vermittlung eine Provision; deren Höhe und Abrechnung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Die Agentur und die vermittelten Escorts sind zu absoluter Verschwiegenheit über sämtliche im Rahmen der Vermittlung bekannt gewordenen Umstände verpflichtet und wahren höchste Diskretion. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits zur Verschwiegenheit über Identität, Kontaktdaten und private Angaben der Escorts.

Der Kunde verpflichtet sich, Buchungen mit einer über die Agentur vermittelten Escort nicht unter Umgehung der Agentur zu vereinbaren. Untersagt ist insbesondere, entgeltliche Termine mit ihr außerhalb der Agentur zu verabreden oder zu diesem Zweck private Kontaktdaten zu erfragen oder zu speichern. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer von 12 Monaten nach dem letzten vermittelten Termin.

Ein zufälliges Zusammentreffen oder ein privater Kontakt ohne Buchungsabsicht ist davon nicht erfasst. Die Entscheidung der Escort, mit wem sie arbeitet, bleibt unberührt; sie ist selbständig tätig und in ihrer Berufsausübung frei.

Bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung ist die Agentur berechtigt, den ihr entstandenen Schaden geltend zu machen und von weiteren Vermittlungen abzusehen.

Sogenannte Fake-Buchungen sowie die vorsätzliche Angabe falscher Identitäten oder Kontaktdaten werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

§ 14 ProstSchG, Haftung, Datenschutz & Schlussbestimmungen

Kondompflicht: Beim Geschlechtsverkehr besteht gemäß § 32 ProstSchG eine gesetzliche Kondompflicht. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden für den Kunden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

Haftung: Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für das Verhalten der Escorts, deren Dienstleistungsqualität sowie für die Richtigkeit der von den Escorts stammenden Angaben und Bilder ist ausgeschlossen; unberührt bleibt die Haftung der Agentur für die Verletzung eigener Pflichten nach Maßgabe der vorstehenden Absätze. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Datenschutz: Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zum Zweck der Buchungsabwicklung verarbeitet und streng vertraulich behandelt. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

Schlussbestimmungen: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Kunden mit Wohnsitz im Ausland können sich unabhängig davon stets auf zwingende Verbraucherschutzbestimmungen ihres Wohnsitzstaates berufen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Diese AGB werden regelmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall gehen den nachstehenden Bestimmungen vor.