Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) – Informationen für Escort Service und Escort Agenturen

 

Wichtiger Hinweis zur Escort Vermittlung

Die Escort- und Vermittlungsagentur AMIRA Escort München fungiert ausschließlich als Vermittlungsplattform für selbstständig tätige Escort-Damen.

Unsere Escort Agentur in München stellt lediglich die Plattform sowie organisatorische Vermittlungsleistungen zur Verfügung, um interessierte Kunden und Escort-Damen miteinander in Kontakt zu bringen. Die Agentur selbst bietet keine sexuellen Dienstleistungen an.

Die auf dieser Website präsentierten Escort-Damen arbeiten eigenverantwortlich und auf selbstständiger Basis.

Die jeweiligen Escort-Damen haben der Agentur die Befugnis eingeräumt, Buchungsanfragen entgegenzunehmen, mit Interessenten zu kommunizieren sowie Honorare im Rahmen der Vermittlung organisatorisch abzuwickeln.

Die Entscheidung über Annahme, Ablehnung, Dauer, Umfang oder Abbruch einer Buchung liegt ausschließlich bei der jeweiligen Escort-Dame.


Selbstständigkeit der Escort-Damen

Alle auf dieser Website präsentierten Escort-Damen sind selbstständig tätig und handeln eigenverantwortlich.

Zwischen der Escort Agentur und den Escort-Damen besteht keine Weisungsbefugnis hinsichtlich der Ausgestaltung der angebotenen Dienstleistungen. Jede Escort-Dame entscheidet eigenständig über Art, Umfang und Durchführung ihrer Tätigkeit sowie über die Zusammenarbeit mit Kunden.

Die rechtliche Beziehung zwischen der Escort Agentur und den Escort-Damen basiert auf zivilrechtlichen Vereinbarungen im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit.

Alle persönlichen Vereinbarungen erfolgen direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Escort-Dame.


Angebotene Begleitungen

Die angebotenen Begleitungen orientieren sich an den individuellen Vorlieben, persönlichen Grenzen und Entscheidungen der jeweiligen Escort-Damen.

Ein Anspruch auf bestimmte Leistungen besteht nicht. Die jeweilige Escort-Dame entscheidet stets eigenständig und situativ über Art und Umfang der angebotenen Begleitung.

Die Agentur selbst bietet keine sexuellen Dienstleistungen an, sondern vermittelt ausschließlich den Kontakt zwischen interessierten Kunden und selbstständig tätigen Escort-Damen.


Kondompflicht gemäß Prostituiertenschutzgesetz

Gemäß § 32 des Prostituiertenschutzgesetzes besteht bei sexuellen Dienstleistungen eine gesetzliche Kondompflicht.

Diese gesetzliche Regelung dient dem Schutz der Gesundheit aller Beteiligten und ist verbindlich einzuhalten.


Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Das Prostituiertenschutzgesetz trat am 1. Juli 2017 in Deutschland in Kraft.

Das Gesetz regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Escort Services, Sexarbeit sowie den Betrieb von Prostitutionsstätten und verfolgt das Ziel, die Sicherheit, Gesundheit und Rechte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern zu stärken.

Darüber hinaus soll das Gesetz dazu beitragen, Ausbeutung, Menschenhandel und Zwangsprostitution zu verhindern.


Rechtsstatus der Sexarbeit in Deutschland

Sexarbeit ist in Deutschland grundsätzlich legal, sofern sie freiwillig und ohne Zwang erfolgt.

Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter haben das Recht, ihre Dienstleistungen eigenständig anzubieten und ihre Tätigkeit selbstbestimmt auszuüben.


Gesetzliche Anmeldepflicht

Personen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten möchten, sind verpflichtet, sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit persönlich bei der zuständigen Behörde anzumelden.

Nach erfolgreicher Anmeldung wird eine sogenannte Anmeldebescheinigung ausgestellt.

Zum Schutz der Privatsphäre kann zusätzlich eine sogenannte Alias-Bescheinigung mit Künstlernamen ausgestellt werden.


Gesundheitliche Beratung

Vor der Anmeldung ist eine verpflichtende gesundheitliche Beratung beim zuständigen Gesundheitsamt vorgesehen.

Diese Beratung dient der Aufklärung über gesundheitliche Risiken, Präventionsmaßnahmen sowie über Rechte und Schutzmöglichkeiten.

Die Beratung muss regelmäßig erneuert werden:

Personen unter 21 Jahren: alle 6 Monate
Personen ab 21 Jahren: alle 12 Monate


Soziale Absicherung

Einkünfte aus selbstständiger Sexarbeit unterliegen grundsätzlich den steuerlichen Bestimmungen.

Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter können sich freiwillig sozialversichern und haben Zugang zu Kranken- und Rentenversicherungssystemen.


Schutz vor Gewalt und Ausbeutung

Das Prostituiertenschutzgesetz enthält verschiedene Maßnahmen zum Schutz von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern vor Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel.

Behörden verfügen über entsprechende Kontroll- und Schutzmechanismen, um illegale Strukturen zu verhindern und Betroffene zu unterstützen.


Betrieb von Prostitutionsstätten

Der Betrieb von Prostitutionsstätten wie Bordellen oder Studios unterliegt besonderen gesetzlichen Anforderungen und erfordert eine behördliche Genehmigung.

Betreiber solcher Einrichtungen müssen unter anderem Hygiene-, Sicherheits- und Dokumentationspflichten erfüllen.


Mindestalter

Die Nutzung dieser Website sowie die Inanspruchnahme der Vermittlungsleistungen richtet sich ausschließlich an volljährige Personen.

Mit dem Besuch dieser Website bestätigen Sie, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind.


Haftung für externe Links

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Haftungsausschluss

Die Agentur übernimmt keine Haftung für Handlungen, Vereinbarungen oder Entscheidungen, die zwischen Kunden und selbstständig tätigen Escort-Damen getroffen werden.

AMIRA Escort München fungiert ausschließlich als Vermittlungsplattform und stellt lediglich den organisatorischen Kontakt zwischen Interessenten und Escort-Damen her.


Hinweis

Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information über die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Escort- und Sexarbeit in Deutschland und stellen keine rechtliche Beratung dar.